AOP oder IGP: Damit ein Käse, ein Destillat oder eine Wurst die ominösen drei Buchstaben tragen darf, braucht es Tradition und klare Herkunft, Menschen und ihr Handwerk. Nur wenige Schweizer Produkte werden so hergestellt und dürfen die geschützten Qualitätszeichen verwenden.

Produkte mit der Bezeichnung AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen von Käsern, Bäckern, Metzgern, Destillateuren oder anderen Handwerkern mit viel Herzblut hergestellt. AOP und IGP sind «Qualitätssiegel» die vom Schweizer Gesetz geschützt werden. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des entsprechenden Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG
BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG

Know-how ist entrscheidend
Die AOP-Bezeichnung steht demnach für Erzeugnisse, deren sämtliche Produktionsschritte gemäss einem anerkannten Verfahren und Know-how in einem abgegrenzten, geografischen Gebiet hergestellt werden. Sie verdanken ihre typischen Eigenschaften den menschlichen und natürlichen Faktoren im Herkunftsgebiet. Bei den Schweizer AOP-Käsesorten beispielsweise finden die Milchproduktion, die Verarbeitung zu Käse sowie die Käsereifung in der gleichen Ursprungsregion statt. Demgegenüber zeichnet das IGP-Label Produkte aus, bei denen mindestens ein Schritt des Produktionsverfahrens, in der Regel ist es die Verarbeitung, in einem abgegrenzten, geografischen Gebiet stattfindet. Zur Schweizer IGP zählen bislang nur verarbeitete Produkte, vor allem Fleischspezialitäten, deren Eigenschaften überwiegend auf das traditionelle Know-how der Verarbeiter zurückzuführen sind.

BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG
BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG

Produzent profitiert
Was theoretisch tönt, hat allerdings viele Vorteile – zum Beispiel für den Konsumenten. Denn wer immer ein AOP- respektive IGP-Erzeugnis kauft, hat die Garantie, ein traditionelles und authentisches Nahrungs- oder Genussmittel erstanden zu haben, dessen stets gleicher Geschmack durch ein ursprüngliches Herstellungsverfahren gewährleistet ist. Die Tatsache, dass die Qualität einerseits durch ein unabhängiges Kontrollorgan und letztlich auch durch die Einhaltung eines Pflichtenheftes durch den Produzenten gewährleistet ist, ist ein weiterer Pluspunkt. Doch auch der Produzent profitiert vom Gütesiegel. So ist sein Erzeugnis vor Kopien und Namensmissbräuchen geschützt und der Mehrwert wird entlang der Wertschöpfungskette gerecht verteilt.

BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG
BENov20 AOP-IGP (c) Vereinigung AOP-IPG

Ein Plus für den Tourismus
Fakt ist jedoch auch, dass AOP- und IGP-Produkte einer Region gut anstehen. So können beispielsweise in dezentralen Regionen althergebrachtes Handwerk und Arbeitsstellen erhalten und ein Beitrag zur wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Diversität geleistet werden. Und gerade der Fortbestand von traditionellen Bräuchen und lokaler Lebensart in abwechslungsreichen Landschaften kommen schliesslich der Tourismusbranche zugute. Die Oberaufsicht über das AOP- und IGP-Gütesiegel sowie entsprechende Informations- und Marketingmassnahmen obliegen der im Februar 1999 ins Leben gerufenen Schweizerischen Vereinigung der AOP-IGP. Die Vereinigung wird von den Branchenorganisationen finanziert, die ein eingetragenes AOP- oder IGP-Produkt besitzen oder deren Gesuch zurzeit in Bearbeitung ist. Zudem wird sie durch ihre Passivmitglieder getragen. Ein Teil der Promotionsaktivitäten wird von der Eidgenossenschaft im Rahmen der Absatzförderung der Landwirtschaft subsidiär finanziert.

Stefan Senn

www.aop-ipg.ch