Seit 1957 gehört das Grichting Hotel & Serviced Apartments fest zum Ortsbild von Leukerbad. Mit seiner zentralen Lage im Dorf und dem eindrucksvollen Blick auf das Daubenhorn verbindet das traditionsreiche Haus Walliser Gastfreundschaft mit modernem Komfort und familiärer Atmosphäre.

Das Hotel bietet stilvolle Zimmer mit Balkon, grosszügige Familiensuiten sowie komplett ausgestattete Apartments – ideal für kurze Auszeiten oder längere Ferien. Für Erholung sorgt der hoteleigene Wellnessbereich samt Hammam, Sauna und beheiztem Pool, der allen Gästen offensteht. Kulinarisch verwöhnt das Restaurant La Terrasse seine Gäste von Dienstag bis Sonntag mit einer raffinierten Küche in authentischem Ambiente. Eine sorgfältig ausgewählte Weinkarte, die gemütliche Lounge-Bar und die Sonnenterrasse runden das Angebot ab.

  • © CHRISSIE.ST

Rund um Leukerbad kommen Natur- und Sportliebhaber voll auf ihre Kosten. Zwischen dem Gemmi-Massiv und Torrent-Alpen warten über 200 km Wanderwege, 225 km Bike-Strecken sowie abwechslungsreiche Via Ferrata-Routen.

www.hotel-grichting.com

Wettbewerb

Gewinn-Package: Ein Aufenthalt für zwei Personen inklusive zwei Übernachtungen, Frühstück und Zugang zum Wellnessbereich. Der zu gewinnende Gutschein dafür ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, ausgenommen vom 15. Dezember 2026 bis 4. Januar 2027 sowie vom 1. bis 28. Februar 2027.

So funktioniert’s: Mit Klick auf „Jetzt teilnehmen“ nimmst du am Wettbewerb teil. Zusätzlich senden wir dir eine E-Mail zur Newsletter-Anmeldung. Erst wenn du den Bestätigungslink in dieser E-Mail anklickst, wirst du in unseren Verteiler aufgenommen.

Teilnahmebedingungen: Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2026 um 10:00 Uhr Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Preis ist nicht
übertragbar, nicht auszahlbar oder eintauschbar. Über den Wettbewerb
wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Teilnahme wird bestätigt, dass die Kontaktdaten zu Marketingzwecken
innerhalb der Tourismus Lifestyle Verlag GmbH verwendet werden dürfen. Das Hotel behält sich vor, die Einlösung des Preises zu Hochsaisonzeiten, bei Grossveranstaltungen und Feiertagen abzulehnen.